Ihr Mitarbeiter hatte einen Unfall auf dem Arbeitsweg (ein sog. Wegeunfall bei der Arbeit) – das Telefon klingelt früh morgens oder Sie erfahren es erst Stunden später. Jetzt zählt schnelles und korrektes Handeln. Nicht nur aus Fürsorgepflicht, sondern auch wegen der rechtlichen Konsequenzen.
Wegeunfall bei der Arbeit – was genau bedeutet das für Ihren Betrieb?
Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich ein Beschäftigter auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte verletzt. Das kann der Monteur sein, der morgens um 5 Uhr mit dem Firmenwagen zur Baustelle fährt und dabei einen Wildunfall hat. Oder die Bürokraft, die auf vereistem Gehweg ausrutscht.
In Industrie und Bau passieren solche Unfälle regelmäßiger als in anderen Branchen. Ihre Leute sind früh unterwegs, oft bei Dunkelheit, manchmal zu wechselnden Baustellen. Manche fahren direkt zur Baustelle statt ins Büro. Schichtdienst, körperliche Ermüdung nach Feierabend – alles Faktoren, die das Risiko erhöhen.
Entscheidend ist der direkte Weg. Wenn Ihr Vorarbeiter nach der Schicht noch bei seinem Bruder vorbeifahren will und dann verunglückt, wird’s schwierig mit der Anerkennung. Aber: Kleinere Umwege zum Kindergarten oder zur Tankstelle werden normalerweise akzeptiert. Die Berufsgenossenschaft schaut sich jeden Fall genau an.
Rechtslage: Was das SGB VII für Sie bedeutet
Das Sozialgesetzbuch Buch VII regelt Wegeunfälle eindeutig. Ihr Vorteil als Unternehmer: Sie haften nicht persönlich, das übernimmt die Berufsgenossenschaft. Trotzdem haben Sie Pflichten.
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt sämtliche Kosten – vom Rettungswagen über die OP bis zur Reha. Falls Ihr Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig bleibt, zahlt sie die Rente. Klingt gut? Ist es auch. Aber nur, wenn Sie den Unfall korrekt und rechtzeitig melden.
Hier liegt oft das Problem: Viele Geschäftsführer wissen nicht, dass sie gesetzlich zur Meldung verpflichtet sind. Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen müssen Sie den Unfall innerhalb von drei Tagen an Ihre BG melden. Versäumen Sie das, drohen Bußgelder. Und bei Personenschäden können die Ermittlungen unangenehm werden.
Noch was: Manche Umwege sind zulässig. Wenn Ihr Mitarbeiter morgens erst sein Kind zur Kita bringt, fällt ein anschließender Unfall trotzdem unter Wegeunfall. Das Bundessozialgericht hat hier pragmatische Urteile gefällt. Aber verlassen Sie sich nicht drauf – dokumentieren Sie im Zweifelsfall alles genau.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber bei einem Wegeunfall bei der Arbeit
Sobald Sie von einem Wegeunfall erfahren, müssen Sie handeln. Nicht irgendwann, sondern sofort.
Erstens: Prüfen Sie die Arbeitsunfähigkeit. Fällt Ihr Mitarbeiter länger als drei Tage aus, sind Sie meldepflichtig. Das Formular geht an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft – BG BAU, BG RCI oder welche auch immer für Ihren Betrieb zuständig ist.
Zweitens: Dokumentieren Sie den Vorfall intern. Wann hat Sie die Meldung erreicht? Wer hat angerufen? Was wurde gesagt? Legen Sie eine Akte an. Bei größeren Betrieben läuft das über Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten. Bei kleineren Betrieben machen Sie das selbst.
Drittens: Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Mitarbeiter. Nicht aus reiner Höflichkeit, sondern weil Sie den Heilungsverlauf im Blick haben müssen. Wann kann er wiederkommen? Braucht er eine stufenweise Wiedereingliederung? Kann er vielleicht leichtere Tätigkeiten übernehmen?
Ein Praxistipp: Schulen Sie Ihre Vorarbeiter und Schichtleiter. Die sollten wissen, was bei einem Wegeunfall zu tun ist. Gerade auf Baustellen oder in Produktionshallen, wo Sie nicht jeden Tag selbst vor Ort sind, ist das Gold wert.
Rechte Ihres Mitarbeiters – und was das für Sie bedeutet
Ihr Mitarbeiter hat nach einem Wegeunfall umfassende Ansprüche gegenüber der BG. Sie als Arbeitgeber zahlen zwar die Beiträge, aber die Leistungen kommen direkt von der Versicherung.
Medizinische Versorgung läuft komplett über die BG. Ihr Mitarbeiter geht zum Durchgangsarzt, nicht zum Hausarzt. Der D-Arzt ist speziell für Arbeitsunfälle zugelassen und rechnet direkt mit der BG ab. Für Sie bedeutet das: keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie sonst üblich. Das Verletztengeld kommt von der BG.
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Ihr Mitarbeiter bekommt also etwas weniger als normal. Für Sie heißt das aber auch: Sie zahlen in dieser Zeit kein Gehalt. Das entlastet Ihre Liquidität, gerade bei längeren Ausfällen.
Falls bleibende Schäden entstehen – sagen wir, Ihr Kranführer hat nach dem Unfall Rückenprobleme und kann nicht mehr schwer heben – springt die BG mit Umschulungsmaßnahmen ein. Sie müssen ihn dann nach Möglichkeit wieder eingliedern, aber nicht zwingend auf derselben Position.
Ein wichtiger Punkt: Kündigen können Sie wegen eines Wegeunfalls nicht. Das wäre sittenwidrig und würde vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Planen Sie also mit Ausfallzeiten und Wiedereingliederung.
Wegeunfall bei der Arbeit – Die Berufsgenossenschaft – Ihr Partner und Kontrolleur
Die BG ist für Sie als Unternehmer beides: Versicherer und Aufpasser. Sie zahlt im Schadensfall, prüft aber auch, ob in Ihrem Betrieb alles nach Vorschrift läuft.
In Sachen Prävention ist die BG sehr aktiv. Die BG BAU zum Beispiel bietet Seminare zu Arbeitssicherheit an, stellt Checklisten bereit und kommt auch mal zur Betriebsbesichtigung vorbei. Manche Geschäftsführer empfinden das als Gängelung. Sehen Sie es anders: Je weniger Unfälle, desto niedriger Ihr Beitrag.
Wenn ein Wegeunfall passiert, übernimmt die BG die gesamte Abwicklung. Sie prüft die Meldung, koordiniert mit Ärzten und kümmert sich um Reha-Maßnahmen. Für Sie heißt das: einen Haufen Papierkram weniger. Allerdings müssen Sie kooperieren. Wenn die BG Unterlagen anfordert, sollten Sie die zügig liefern.
Ein Tipp aus der Praxis: Pflegen Sie den Kontakt zu Ihrem BG-Sachbearbeiter. Bei der BG BAU oder BG RCI gibt es für jedes Unternehmen feste Ansprechpartner. Wenn Sie die persönlich kennen, geht vieles schneller und unbürokratischer.
Sofortmaßnahmen: Was in den ersten Stunden zählt
Ihr Polier ruft an: „Chef, der Müller hatte einen Unfall auf dem Weg zur Baustelle.“ Was jetzt?
Zuerst: Lassen Sie sich den Vorfall genau schildern. Wo war’s? Wann? Was ist passiert? Ist der Mitarbeiter im Krankenhaus? Notieren Sie sich alles. Diese erste Schilderung ist wichtig für die spätere Meldung.
Dann: Fordern Sie Ihren Mitarbeiter auf, sofort zum Durchgangsarzt zu gehen. Nicht zum Hausarzt, sondern zum D-Arzt. Das ist wichtig für die Anerkennung als Arbeitsunfall. Listen der D-Ärzte finden Sie auf der Website Ihrer BG.
Anschließend: Füllen Sie die Unfallanzeige aus. Bei den meisten BGs geht das mittlerweile online. Sie brauchen Angaben zur Person, zum Unfallhergang, zu Zeugen falls vorhanden. Je präziser, desto besser. Die Drei-Tages-Frist läuft ab Kenntnis des Unfalls, nicht ab Unfall selbst.
Und schließlich: Organisieren Sie den Betriebsablauf. Wer übernimmt die Schicht? Wer springt ein? Bei Bauvorhaben mit engen Fristen kann ein Ausfall richtig teuer werden. Aber Hektik ist hier fehl am Platz – ordentliche Dokumentation spart später mehr Ärger, als ein bisschen Zeitdruck kostet.
Dokumentation: So schützen Sie sich und Ihren Mitarbeiter
In der Industrie und am Bau wissen Sie: Ohne Dokumentation läuft nichts. Bei Wegeunfällen gilt das doppelt.
Legen Sie für jeden Unfall eine Akte an. Darin gehören: die Unfallanzeige, die Erstmeldung Ihres Mitarbeiters oder Vorgesetzten, alle Korrespondenz mit der BG, ärztliche Bescheinigungen, Zeugenaussagen falls vorhanden. Wenn später Fragen auftauchen, haben Sie alles griffbereit.
Besonders wichtig: der genaue Unfallhergang. War Ihr Mitarbeiter wirklich auf dem direkten Weg? Oder war er gerade beim Kumpel Kaffee trinken? Solche Details können später entscheidend sein. Im Zweifel sogar für Sie, falls die BG Regressansprüche prüft.
Fotos können hilfreich sein. Bei Verkehrsunfällen gibt’s normalerweise einen Polizeibericht. Fordern Sie eine Kopie an. Bei Stürzen oder anderen Unfällen ohne Polizeibeteiligung ist es schwieriger. Wenn möglich, lassen Sie sich Fotos von der Unfallstelle schicken.
Ein Praxistipp: Nutzen Sie digitale Systeme. Viele BGs bieten inzwischen Apps oder Online-Portale für die Unfallmeldung. Das spart Zeit und Sie haben automatisch eine digitale Kopie.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Ich kenne die üblichen Stolperfallen. Hier die wichtigsten:
Fehler Nummer eins: Zu spät melden. Die Drei-Tages-Frist ist kein Vorschlag, sondern Pflicht. Wer zu spät meldet, riskiert Ärger mit der BG und im schlimmsten Fall Bußgelder.
Fehler Nummer zwei: Den Mitarbeiter zum Hausarzt schicken. Klingt logisch, ist aber falsch. Bei Arbeits- und Wegeunfällen muss er zum Durchgangsarzt. Nur der ist ermächtigt, die Erstversorgung zu übernehmen und mit der BG abzurechnen.
Fehler Nummer drei: Mangelhafte Dokumentation. „Der Meier hatte einen Unfall“ reicht nicht. Sie brauchen Details. Je genauer Sie den Hergang beschreiben, desto reibungsloser läuft die Anerkennung.
Fehler Nummer vier: Druck auf den Mitarbeiter ausüben, schnell wiederzukommen. Das geht nach hinten los. Erstens ist es rechtlich heikel. Zweitens: Wenn der Mitarbeiter zu früh wiederkommt und sich verschlimmert, haben Sie noch größeren Ausfall.
Fehler Nummer fünf: Die BG als Gegner sehen. Die BG ist Ihr Versicherungspartner. Kooperieren Sie, liefern Sie Unterlagen zügig und halten Sie sich an die Regeln. Dann haben beide Seiten weniger Stress.
Prävention: So senken Sie das Risiko
Wegeunfälle können Sie als Arbeitgeber nicht komplett verhindern. Aber Sie können das Risiko minimieren.
Schulen Sie Ihre Leute. Nicht nur zu Arbeitssicherheit auf der Baustelle oder in der Halle, sondern auch zu Verkehrssicherheit. Gerade im Winter, bei Eis und Schnee, passieren viele Unfälle. Ein kurzes Briefing vor der Schlechtwetterperiode kann Wunder wirken.
Überprüfen Sie Ihre Arbeitszeiten. Müssen Ihre Leute wirklich um 5 Uhr morgens auf der Baustelle sein? Oder wäre 6 Uhr auch okay? Eine Stunde mehr Tageslicht kann Unfälle vermeiden. Gleiches gilt für Schichtende – nach 10 oder 12 Stunden Arbeit ist die Konzentration im Feierabendverkehr oft mies.
Bieten Sie Alternativen an. Manche größeren Betriebe organisieren Sammeltransporte zur Baustelle. Das ist nicht nur sicherer, sondern auch umweltfreundlicher. Kostet zwar etwas, spart aber unter Umständen teure Ausfälle.
Ein unterschätzter Faktor: Firmenwagen-Wartung. Wenn Ihre Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind, sorgen Sie für regelmäßige Checks. Abgefahrene Reifen oder defekte Bremsen sind Unfallgaranten. Hier zu sparen ist falsche Sparsamkeit.
Noch ein Punkt: Ermüdung. Gerade im Bau und in der Industrie wird oft körperlich schwer gearbeitet. Wer nach einer Nachtschicht todmüde ins Auto steigt, ist eine Gefahr für sich und andere. Überlegen Sie, ob Übernachtungsmöglichkeiten bei Auswärtstätigkeit sinnvoll sind.
Fazit: Rechtssicherheit und Fürsorgepflicht vereinen
Als Geschäftsführer tragen Sie Verantwortung – für Ihren Betrieb, aber auch für Ihre Leute. Wegeunfälle gehören zum Risiko dazu, gerade in Industrie und Bau.
Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt Ihnen die finanzielle Last ab, aber nur wenn Sie korrekt melden und dokumentieren. Die Drei-Tages-Frist, der Durchgangsarzt, die ordentliche Unfallanzeige – das sind keine Schikanen, sondern Ihre Pflicht.
Gleichzeitig können Sie präventiv einiges tun. Schulungen, angepasste Arbeitszeiten, vernünftige Fahrzeugwartung – das kostet zwar Geld, aber ein schwerer Unfall kostet Sie mehr. Nicht nur finanziell, sondern auch in puncto Betriebsklima und Mitarbeiterbindung.
Nehmen Sie Wegeunfälle ernst. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass ihre Sicherheit zählt – auch auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Das zahlt sich aus. In niedrigeren BG-Beiträgen, in weniger Ausfallzeiten und in einem besseren Ruf als Arbeitgeber. Gerade in Zeiten, wo gute Fachkräfte rar sind, ist das mehr wert als je zuvor.
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