Arbeitsschutz aus Unternehmersicht

Als Geschäftsführer stehen Sie tagtäglich vor der Herausforderung, Ihre Mitarbeiter zu schützen und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Drei essenzielle Themen im Arbeitsschutz sind dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung und der sichere Umgang mit Gefahrstoffen. Wer diese Aspekte nicht sauber dokumentiert, riskiert Probleme bei Betriebsprüfungen und erhöhte Unfallgefahren auf der Baustelle.

Das erwartet Sie

  1. Gefährdungsbeurteilung: Grundlage eines sicheren Betriebs
  2. Betriebsanweisung: Klare Regeln für Ihre Mitarbeiter
  3. Gefahrstoffe: Sicherer Umgang und Dokumentation
  4. Fazit: Arbeitsschutz einfach in den Griff bekommen

1. Gefährdungsbeurteilung: Grundlage eines sicheren Betriebs

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsbereiche eine systematische Gefährdungsanalyse durchzuführen.

So gehen Sie vor:

  1. Arbeitsbereiche und -mittel erfassen: Welche Tätigkeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen und Werkzeuge kommen zum Einsatz?
  2. Gefahren identifizieren: Physische, chemische und psychische Belastungen berücksichtigen.
  3. Risiken bewerten: Welche Wahrscheinlichkeit und Schwere hat ein potenzieller Unfall?
  4. Maßnahmen ableiten: Schutzkleidung, Schulungen oder technische Sicherungen einplanen.
  5. Dokumentation erstellen: Ohne schriftliche Nachweise gilt die Beurteilung als nicht erfolgt.
  6. Regelmäßige Aktualisierung: Bei neuen Arbeitsmitteln oder Prozessen muss die Beurteilung überarbeitet werden.

Tipp: Eine klare Struktur hilft, den Aufwand in Grenzen zu halten. Nutzen Sie vorhandene Vorlagen und Software-Lösungen zur Dokumentation.

2. Betriebsanweisung: Klare Regeln für Ihre Mitarbeiter

Eine Betriebsanweisung ist die schriftliche Anleitung für den sicheren Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsstoffen. Sie sorgt dafür, dass jeder Mitarbeiter weiß, was zu tun ist und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Bestandteile einer Betriebsanweisung:

  • Gefahrenbeschreibung (z. B. Schnittverletzungen bei der Nutzung einer Flex)
  • Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe, Schutzbrille, Gehhörschutz)
  • Verhaltensregeln (z. B. Sicherheitsprüfung vor Nutzung)
  • Maßnahmen im Störfall (z. B. Not-Aus betätigen, Betriebsleiter informieren)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Wundversorgung, Notrufnummern)
  • Entsorgung und Instandhaltung (z. B. regelmäßige Wartung, fachgerechte Entsorgung von Abfällen)

Wichtig: Lassen Sie sich die Betriebsanweisung von Ihren Mitarbeitern schriftlich bestätigen. So können Sie bei Prüfungen nachweisen, dass alle über die Sicherheitsregeln informiert wurden.

3. Gefahrstoffe: Sicherer Umgang und Dokumentation

Viele Bauunternehmen setzen chemische Produkte wie Lösungsmittel, Farben oder Klebstoffe ein. Diese können gesundheitsschädlich sein und müssen daher sicher gelagert, transportiert und verwendet werden.

Gefahrstoffmanagement in 3 Schritten:

  1. Gefahrstoffverzeichnis anlegen: Welche Gefahrstoffe werden im Unternehmen verwendet? Wo sind sie gelagert?
  2. Sicherheitsdatenblätter bereitstellen: Diese enthalten wichtige Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisierung für den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen.

Tipp: Nutzen Sie eine digitale Gefahrstoffliste, um schnell auf Anfragen von Prüfern zu reagieren. Die Liste sollte Piktogramme, Anwendungsbereiche und Lageranforderungen enthalten.

Fazit: Arbeitsschutz einfach in den Griff bekommen

Mit einer gut strukturierten Gefährdungsbeurteilung, klaren Betriebsanweisungen und einem durchdachten Gefahrstoffmanagement erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern schützen auch Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und Gesundheitsgefahren. Dadurch vermeiden Sie hohe Bußgelder und sorgen für reibungslose Betriebsprüfungen.

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen dabei, Ihren Arbeitsschutz rechtssicher und praxisnah zu gestalten!

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