Wenn auf Ihrer Baustelle mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten, taucht früher oder später ein Begriff auf, den viele unterschätzen: SiGeKo. Für manche klingt das nach zusätzlicher Bürokratie und einem weiteren Kostenpunkt. Für andere ist es ein Thema, mit dem man sich „später noch beschäftigt“.
Das Problem: Später kann zu spät sein.
Denn beim Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen geht es nicht nur um Ordnung und Vorschriften – es geht um die persönliche Verantwortung des Bauherren. Und die ist deutlich größer, als viele denken. Denn es gibt eine SiGeKo Pflicht für Bauherren.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was bedeutet SiGeKo – und warum gibt es eine SiGeKo Pflicht für Bauherren?
- Warum „wir haben doch einen Bauleiter“ nicht ausreicht
- Was macht ein SiGeKo konkret?
- Wer darf als SiGeKo arbeiten?
- Was kostet ein SiGeKo – realistisch gerechnet
- Warum Sie das Thema frühzeitig klären sollten
- Fazit: Der SiGeKo ist kein Kostenfaktor, sondern Absicherung
Was bedeutet SiGeKo – und warum gibt es eine SiGeKo Pflicht für Bauherren?
SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Diese Person koordiniert den Arbeitsschutz auf Ihrer Baustelle, sobald mehrere Arbeitgeber beteiligt sind.
Die rechtliche Grundlage ist die Baustellenverordnung. Sie verpflichtet Bauherren, einen SiGeKo zu bestellen, wenn:
- mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind,
- besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden,
- oder größere Bauvorhaben umgesetzt werden (Dauer, Anzahl Beschäftigter).
Wichtig:
Die Pflicht trifft immer den Bauherrn.
Nicht den Bauleiter, nicht die ausführende Firma und nicht den Architekten – sofern das nicht ausdrücklich und schriftlich geregelt ist.
Wenn etwas passiert, wird zuerst geprüft: Haben Sie Ihrer Koordinierungspflicht nach der Baustellenverordnung entsprochen?
SiGeKo Pflicht für Bauherren: Warum „wir haben doch einen Bauleiter“ nicht ausreicht
Ein häufiger Denkfehler:
„Der Bauleiter kümmert sich doch um alles.“
Tut er – aber nicht automatisch um die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskoordination. Der SiGeKo hat eine eigene Rolle mit klar definierten Aufgaben. Diese Aufgaben einfach „mitlaufen zu lassen“, reicht rechtlich nicht aus.
Kommt es zu einem Unfall, interessiert das niemanden:
- ob es stressig war,
- ob Zeitdruck herrschte,
- oder ob man dachte, es sei schon geregelt.
Im Ernstfall zählt nur:
War ein qualifizierter SiGeKo bestellt – und war er auch tatsächlich eingebunden?
Was macht ein SiGeKo konkret?
Die Arbeit des SiGeKo beginnt vor dem ersten Spatenstich und endet erst mit Abschluss des Projekts.
In der Planungsphase
- Analyse der geplanten Arbeiten
- Erkennen typischer Gefahren (Absturz, Staub, Kollisionen zwischen Gewerken)
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Dieser Plan legt fest, wie Risiken minimiert werden sollen – nicht theoretisch, sondern mit konkreten Maßnahmen.
Während der Bauphase
- Regelmäßige Begehungen der Baustelle
- Kontrolle, ob Schutzmaßnahmen eingehalten werden
- Abstimmung zwischen den beteiligten Firmen
- Hinweise und Anweisungen, wenn Sicherheitsregeln missachtet werden
Der SiGeKo ist dabei kein „Polizist“, sondern eine neutrale Instanz, die Sicherheit auch dann durchsetzt, wenn Zeitdruck oder Kostendruck steigen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
Diese Dokumentation bleibt bei Ihnen und ist entscheidend für spätere Umbauten, Wartungen oder Sanierungen.
Wer darf als SiGeKo arbeiten?
Nicht jeder darf diese Aufgabe übernehmen. Ein SiGeKo benötigt:
- eine fachliche Grundqualifikation (z. B. Architekt, Ingenieur, Meister),
- eine spezielle Weiterbildung im Sicherheits- und Gesundheitsschutz,
- und vor allem praktische Baustellenerfahrung.
Gerade letzteres ist entscheidend. Ein SiGeKo ohne Baustellenpraxis wird von ausführenden Firmen oft nicht ernst genommen – mit entsprechenden Folgen für die Umsetzung.
Wie hoch sind die Kosten bei einer SiGeKo Pflicht für Bauherren – realistisch gerechnet
Die Kosten hängen vom Umfang Ihres Projekts ab, lassen sich aber grob einordnen:
- Stundensätze: ca. 80–150 €
- Einfamilienhaus: etwa 2.000–4.000 €
- Gewerbe- oder Industriebauten: deutlich mehr, abhängig von Bauzeit und Anzahl der Gewerke
Manche Anbieter rechnen pauschal, häufig als Prozentsatz der Bausumme (z. B. 0,3–0,8 %).
Wichtig ist der Vergleich:
Ein schwerer Arbeitsunfall kann Kosten im sechsstelligen Bereich verursachen – durch Bauverzögerungen, Schadenersatz, Bußgelder oder strafrechtliche Ermittlungen.
Dagegen sind die Kosten für einen SiGeKo überschaubar.
Warum Sie das Thema frühzeitig klären sollten
Baustellen sind dynamisch. Zeitpläne ändern sich, Firmen wechseln, Arbeiten greifen ineinander. Genau hier entstehen die größten Risiken.
Ein früh eingebundener SiGeKo:
- zwingt alle Beteiligten zur Planung,
- deckt Konflikte auf, bevor sie gefährlich werden,
- und schützt Sie als Bauherr vor unangenehmen Überraschungen.
Gerade nach Unfällen zeigt sich immer wieder: Gespart wurde nicht an Material – sondern an Koordination.
Fazit: Die SiGeKo Pflicht für Bauherren ist kein Kostenfaktor, sondern Absicherung
Ein SiGeKo ist kein Luxus und keine Schikane. Er ist Ihre rechtliche und organisatorische Absicherung auf der Baustelle.
Ja, er kostet Geld.
Aber er schützt Sie vor:
- persönlicher Haftung,
- Baustillstand,
- hohen Folgekosten
- und vor allem vor Situationen, die Sie nicht mehr rückgängig machen können.
Wenn Sie wissen möchten, wie ein SiGe-Plan in der Praxis aufgebaut ist und worauf es bei der Umsetzung auf der Baustelle ankommt, finden Sie dazu einen ausführlichen Praxisleitfaden in meinem anderen Blogartikel.
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